Gesundheitsdienst

    Aufsichtskommission für den Beruf des Augenoptikers

    Mit dem Inkrafttreten des neuen Reglements über den Beruf des Augenoptikers hat das Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie die Walliser Optiker Vereinigung (WOV) gebeten, eine Aufsichtskommission zur Durchführung der neuen Bestimmungen des Reglements zu bilden.

    Diese Kommission setzt sich aus zwei Gruppen mit jeweils zwei Optikern zusammen.

    Ihre Hauptziele sind :

    • eine bessere Konzertation auf praktischer Ebene mit dem Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie, da das Departement nicht über die minimal erforderlichen Mittel verfügt, um die Aufsicht zu gewährleisten.

    •  die Verbesserung der Wirksamkeit und die Transparenz der Aufsicht über die Optiker und Optikergeschäfte.

    • Sie ist beauftragt, Kontrollen in den Geschäften durchzuführen, gesetzwidriges Verhalten zu melden und dem Departement für Gesundheit gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens Vorschläge für Massnahmen und Sanktionen zu unterbreiten.

    • Die Kommission unterliegt nach aussen einer Verschwiegenheitspflicht.

    • Das Departement für Gesundheit ist die Entscheidbehörde.

    • siehe die Art. Verordnung 811.10 vom 20.11.1996

    Mit der Einrichtung dieser Kommission wird die WOV gewährleisten können, dass die im Kanton Wallis tätigen Augenoptiker über die für die Tätigkeit in Augenoptikergeschäften erforderlichen Diplome verfügen.

    Blaise Titzé

     

    Kantonale Gesundheitsrecht für Optik

    Ab Paragraph 20: www.vs.ch